Wo und was darf gefangen werden?

Aufgrund der Pachtverträge gelten Quotenregelungen die vom Regierungspräsidium Stuttgart festgelegt wurden.
Es wird um gewissenhafte Einhaltung und Eintragung in die Fangbücher gebeten.

Erwachsene pro Woche:

  • 1 Karpfen
  • 4 Schleien oder Forellen.
  • Andere Fischarten unbegrenzt, ausgenommen Raubfische.

Die Woche fängt am Sonntag an und endet am Samstag

Erwachsene pro Monat:

  • 2 Raubfische (Hecht oder Zander)

Erwachsene pro Jahr:

  • Gesamt Fanggewicht: 35kg

 

Jungfischer pro Woche:

  • 1 Karpfen
  • 2 Schleien oder Forellen
  • Andere Fischarten unbegrenzt, ausgenommen Raubfische.

Die Woche fängt am Sonntag an und endet am Samstag

Jungfischer pro Monat:

  • 1 Raubfisch (Hecht oder Zander)

Jungfischer pro Jahr:

  • 3 Raubfische
  • Gesamt Fanggewicht: 25kg

Jungfischer dürfen an allen Gewässern nur mit einer Angel fischen.

 

Besonderheit für Reusten:

  • In Reusten dürfen pro Woche 2 Lachsartige Fische gefangen werden, das bedeutet folgendes:
    • Entweder 2 Forellen
    • oder 2 Saiblinge
    • oder 1 Forelle und 1 Saibling
  • Von Jungfischern darf in Reusten 1 Lachsartiger Fisch (Forelle oder Saibling) gefangen werden.

Damit ist das Wochenlimit Forellen/Schleien für alle Gewässer erreicht.