Fangquoten an den Seen

Wo und was darf gefangen werden?

Aufgrund der Pachtverträge gelten Quotenregelungen die vom Regierungspräsidium Stuttgart festgelegt wurden.
Es wird um gewissenhafte Einhaltung und Eintragung in die Fangbücher gebeten.

Erwachsene pro Woche:

  • 1 Karpfen
  • 4 Schleien oder Forellen.
  • Andere Fischarten unbegrenzt, ausgenommen Raubfische.

Die Woche fängt am Sonntag an und endet am Samstag

Erwachsene pro Monat:

  • 2 Raubfische (Hecht oder Zander)

Erwachsene pro Jahr:

  • Gesamt Fanggewicht: 35kg

 

Jungfischer pro Woche:

  • 1 Karpfen
  • 2 Schleien oder Forellen
  • Andere Fischarten unbegrenzt, ausgenommen Raubfische.

Die Woche fängt am Sonntag an und endet am Samstag

Jungfischer pro Monat:

  • 1 Raubfisch (Hecht oder Zander)

Jungfischer pro Jahr:

  • 3 Raubfische
  • Gesamt Fanggewicht: 25kg

Jungfischer dürfen an allen Gewässern nur mit einer Angel fischen.

 

Besonderheit für Reusten:

  • In Reusten dürfen pro Woche 2 Lachsartige Fische gefangen werden, das bedeutet folgendes:
    • Entweder 2 Forellen
    • oder 2 Saiblinge
    • oder 1 Forelle und 1 Saibling
  • Von Jungfischern darf in Reusten 1 Lachsartiger Fisch (Forelle oder Saibling) gefangen werden.

Damit ist das Wochenlimit Forellen/Schleien für alle Gewässer erreicht.